Voraussetzungen für den fremden Diplomaten auf Tol Naur

Aufenthaltsverbot

Ein Aufenthalt und eine Ansiedlung von Völkern, die nicht Mitglieder der Allianz des aufgehenden Mondes (AdaM) sind, auf Tol Naur ist nur auf besonderen Beschluß der AdaM zulässig.
Ohne solchen Beschluß ist es fremden Völkern verboten, sich auf Tol Naur aufzuhalten oder mit Schiffen an der Insel anzulegen. Ein Verstoß kann als kriegerischer Akt gewertet werden. Die AdaM behält sich vor, in angemessener Weise auf diesen Verstoß zu reagieren. Ein Friedensschluß durch die AdaM wird erst dann erfolgen, wenn der Verstoß gegen das Aufenthaltsverbot behoben wurde.
Ein friedlicher Erstkontakt wird nicht als kriegerischer Akt gewertet.

Botschafter

Alleinige Ausnahme vom Aufenthaltsverbot stellt das Hochland von Dusrapyd dar, wo sich von jedem Volk ein Botschafter unbefristet aufhalten darf (Botschafterregion). Jedem Botschafter wird ein Botschaftsgebäude in der Botschafterregion zugewiesen, über welches der Botschafter frei verfügen kann.
Der Botschafter hat unbewaffnet und ungerüstet zu sein. Er darf die Talente des Kampfes, der Wahrnehmung, der Taktik, der Magie, der Spionage und der Tarnung nicht beherrschen oder erlernen. Die AdaM ist berechtigt, dies durch Spionagetätigkeit zu überprüfen. Der Botschafter darf seine Parteizugehörigkeit nicht verschleiern.
Der Botschafter darf keinerlei Ressourcen abbauen, kein Silber von der Bevölkerung erwerben und nicht rekrutieren. Die Rekrutierung eines einzelnen Botschafters in der Botschaftsregion ist nach vorheriger Ankündigung zulässig.
Der Botschafter hat besonderen Anweisungen der AdaM Folge zu leisten. Übergriffe der Botschafter untereinander sind nicht gestattet und werden als Verstoß gegen diese Vorschriften gewertet.
Jeder Botschafter erhält jede Woche 10 Silberstücke zur Bestreitung seines Unterhalts.
Botschaftern ist auf Anfrage eine Karte der gesamten Insel zu übergeben. Diese Karte kann nach Ermessen der Allianz Regionsdetails beinhalten. Eine Weitergabe dieser Details an andere Völker ist untersagt.

Ausweisung

Die AdaM kann die Ausweisung eines Botschafters aus wichtigen Gründen anordnen. Wichtiger Grund ist insbesondere der Verstoß gegen die ihm auferlegten Restriktionen.
Die Allianz stellt dem Botschafter im Falle der Ausweisung ein Boot zur Verfügung und wird ihn auf einer vom Botschafter benannten, nahen Küstenregion absetzen. Widersetzt sich ein Botschafter der Ausweisung, so kann die AdaM entsprechende Schritte einleiten. Dies umfaßt im schlimmsten Fall die Exekution des Botschafters.
Der Eintritt des Kriegszustandes zwischen der AdaM und des durch einen Botschafter vertretenen Volkes ist kein notwendiger, aber hinreichender Grund für die Ausweisung des Botschafters.


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