Voraussetzungen für den fremden Diplomaten auf Tol Naur
Aufenthaltsverbot
Ein Aufenthalt und eine Ansiedlung von Völkern, die nicht Mitglieder
der Allianz des aufgehenden Mondes (AdaM) sind, auf Tol Naur ist nur auf
besonderen Beschluß der AdaM zulässig.
Ohne solchen Beschluß ist es fremden Völkern verboten, sich auf Tol
Naur aufzuhalten oder mit Schiffen an der Insel anzulegen. Ein Verstoß
kann als kriegerischer Akt gewertet werden. Die AdaM behält sich vor,
in angemessener Weise auf diesen Verstoß zu reagieren. Ein
Friedensschluß durch die AdaM wird erst dann erfolgen, wenn der
Verstoß gegen das Aufenthaltsverbot behoben wurde.
Ein friedlicher Erstkontakt wird nicht als kriegerischer Akt gewertet.
Botschafter
Alleinige Ausnahme vom Aufenthaltsverbot stellt das Hochland von Dusrapyd
dar, wo sich von jedem Volk ein Botschafter unbefristet aufhalten darf
(Botschafterregion). Jedem Botschafter wird ein Botschaftsgebäude in
der Botschafterregion zugewiesen, über welches der Botschafter frei
verfügen kann.
Der Botschafter hat unbewaffnet und ungerüstet zu sein. Er darf die
Talente des Kampfes, der Wahrnehmung, der Taktik, der Magie, der Spionage
und der Tarnung nicht beherrschen oder erlernen. Die AdaM ist berechtigt,
dies durch Spionagetätigkeit zu überprüfen. Der Botschafter
darf seine Parteizugehörigkeit nicht verschleiern.
Der Botschafter darf keinerlei Ressourcen abbauen, kein Silber von der
Bevölkerung erwerben und nicht rekrutieren. Die Rekrutierung eines
einzelnen Botschafters in der Botschaftsregion ist nach vorheriger
Ankündigung zulässig.
Der Botschafter hat besonderen Anweisungen der AdaM Folge zu leisten.
Übergriffe der Botschafter untereinander sind nicht gestattet und
werden als Verstoß gegen diese Vorschriften gewertet.
Jeder Botschafter erhält jede Woche 10 Silberstücke zur
Bestreitung seines Unterhalts.
Botschaftern ist auf Anfrage eine Karte der gesamten Insel zu
übergeben. Diese Karte kann nach Ermessen der Allianz Regionsdetails
beinhalten. Eine Weitergabe dieser Details an andere Völker ist
untersagt.
Ausweisung
Die AdaM kann die Ausweisung eines Botschafters aus wichtigen Gründen
anordnen. Wichtiger Grund ist insbesondere der Verstoß gegen die ihm
auferlegten Restriktionen.
Die Allianz stellt dem Botschafter im Falle der Ausweisung ein Boot zur
Verfügung und wird ihn auf einer vom Botschafter benannten, nahen
Küstenregion absetzen. Widersetzt sich ein Botschafter der Ausweisung,
so kann die AdaM entsprechende Schritte einleiten. Dies umfaßt im
schlimmsten Fall die Exekution des Botschafters.
Der Eintritt des Kriegszustandes zwischen der AdaM und des durch einen
Botschafter vertretenen Volkes ist kein notwendiger, aber hinreichender
Grund für die Ausweisung des Botschafters.